
Bestatter-ABC: O wie Obduktion
Gemälde von Enrique Simonet: "La Autopsia", 1890 (gemeinfrei)
Die Obduktion ist eine „innere Leichenschau“ zur Feststellung der Todesursache und etwaiger Vorerkrankungen. Wir unterscheiden die „klinische“, die „sanitätspolizeiliche“, die „gerichtsmedizinische“ und die „private“ Obduktion.Stirbt ein Mensch in einer Klinik, kann der behandelnde Arzt oder der Pathologe eine Obduktion anordnen. Sie wird dann vom zuständigen Pathologen und seinen Prosekturassistenten vorgenommen und dient einerseits der Qualitätssicherung und der Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals im Krankenhaus, andererseits kann sie Gewissheit über Erkrankungen und Todesursache geben, wenn diese unklar sind. Mitunter deckt die Obduktion aber auch familiäre Risikofaktoren auf und kann so eine wichtige prophylaktische Funktion für die Familienmitglieder haben. Die Familie kann im klinischen Kontext zwar den Wunsch äußern, wenn keine Obduktion stattfinden soll, die letzte Entscheidung haben aber immer die Ärzte. Wenn der Pathologe als letzte Instanz eine Obduktion für nötig befindet, dann wird diese auch durchgeführt. Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn ein Patient als Notfall in die Klinik eingeliefert wird und dort innerhalb kurzer Zeit verstirbt oder wenn eine Erkrankung einen unerwarteten Verlauf nimmt und zum Tod führt.