
Bestatter ABC - B wie Beisetzungsfrist
Bis wann spätestens ein Verstorbener beigesetzt werden muss, das hat sich im Laufe der Geschichte verändert. Noch bis vor wenigen Jahren galt bei uns in Tirol eine Beisetzungsfrist von 48 Stunden nach dem Tod eines Menschen. Das war allerdings seit Jahrzehnten ein so genanntes „totes Gesetz“, denn innerhalb dieser Frist ist ein Begräbnis heutzutage kaum organisierbar. Selbst Muslime und Juden, welche eigentlich eine Beisetzungsfrist innerhalb von 24 Stunden haben, können dies in der Regel nicht durchsetzen, zu viel an behördlichen und organisatorischen Notwendigkeiten verhindern eine derart schnelle Durchführung eines Begräbnisses. Das ist kein Nachteil, denn Angehörige brauchen Zeit sich zu verabschieden, zu realisieren, was passiert ist und eine stimmige Trauerfeier muss wohlüberlegt und dann umgesetzt werden. Seit 2018 haben wir in Tirol daher eine Frist von 7 Tagen nach dem Eintritt des Todes ...
Am 7. Tag muss die Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt werden. Wenn wir Bestatter garantieren können, dass durch fachgerechte Versorgungsmaßnahmen und entsprechende Kühlung keine hygienischen Probleme entstehen, kann die Beisetzungsfrist verlängert werden. Die Genehmigung dazu ist vom zuständigen Gesundheitsamt einzuholen. Der Vorteil der Feuerbestattung ist, dass man für die Urnenbeisetzung länger Zeit hat und zwar bis zu 2 Jahre, denn Asche birgt kein hygienisches Risiko.