Bestatter ABC - B wie Beisetzungsfrist

Bis wann spätestens ein Verstorbener beigesetzt werden muss, das hat sich im Laufe der Geschichte verändert. Noch bis vor wenigen Jahren galt bei uns in Tirol eine Beisetzungsfrist von 48 Stunden nach dem Tod eines Menschen. Das war allerdings seit Jahrzehnten ein so genanntes „totes Gesetz“, denn innerhalb dieser Frist ist ein Begräbnis heutzutage kaum organisierbar. Selbst Muslime und Juden, welche eigentlich eine Beisetzungsfrist innerhalb von 24 Stunden haben, können dies in der Regel nicht durchsetzen, zu viel an behördlichen und organisatorischen Notwendigkeiten verhindern eine derart schnelle Durchführung eines Begräbnisses. Das ist kein Nachteil, denn Angehörige brauchen Zeit sich zu verabschieden, zu realisieren, was passiert ist und eine stimmige Trauerfeier muss wohlüberlegt und dann umgesetzt werden. Seit 2018 haben wir in Tirol daher eine Frist von 7 Tagen nach dem Eintritt des Todes ...

Am 7. Tag muss die Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt werden. Wenn wir Bestatter garantieren können, dass durch fachgerechte Versorgungsmaßnahmen und entsprechende Kühlung keine hygienischen Probleme entstehen, kann die Beisetzungsfrist verlängert werden. Die Genehmigung dazu ist vom zuständigen Gesundheitsamt einzuholen. Der Vorteil der Feuerbestattung ist, dass man für die Urnenbeisetzung länger Zeit hat und zwar bis zu 2 Jahre, denn Asche birgt kein hygienisches Risiko.

Wie stark die Unterschiede die Beisetzungsfrist betreffend sind, zeigen nicht nur die unterschiedlichen Landesgesetze, denn jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz, sondern auch die verschiedenen Kulturen: Das Volk der Toraja auf Sulawesi kennt etwa keine genaue Frist: Eine Bestattung wird durchgeführt, wenn das Geld für die aufwändige Feier dazu gespart ist und das kann Jahre lang dauern. Bis zur Beisetzung gilt der Verstorbene nicht als tot, sondern nur als schwach und bleibt mit der Familie mit im Haus, man spricht mit ihm, er bekommt Besuch, wird mit Essen versorgt, wird umgekleidet. Die ersten Wochen können da schon recht geruchsintensiv sein….

Aber auch unserer Kultur kennt stark verzögerte Bestattungszeremonien: In vergangenen Jahrhunderten konnte es schon vorkommen, dass die Beisetzung eines Herrschers erst nach ein oder zwei Jahren stattfinden konnten, weil der Leichnam in andere Länder überführt werden musste und weil die Vorbereitungen für die Zeremonien durch die Errichtung des Grabsteines und des Trauergerüstes für die Aufbahrung -„castrum doloris“ genannt - extrem viel Zeit erforderten oder weil ein Krieg dazwischen kam. So war es nach dem Tod von Friedrich I., Kaiser und König von Ungarn und Böhmen, der am Abend des 25. Juli 1564 in Wien verstarb: Das Begräbnis, das von Kaiser Maximilian II. ausgerichtet wurde, wurde zunächst für 10. März 1565 geplant, da sollten der Grabstein fertiggestellt und alles andere organisiert sein, aber eine Erkrankung von Maximilian und der Krieg gegen die Osmanen machten eine Verschiebung nötig. So begannen die Feierlichkeiten erst über ein Jahr nach dem Tod von Kaiser Friedrich am 7. August 1565 im Wiener Stephansdom und am 21. August erfolgte die Feier und Beisetzung in der Prager Hauptkirche. Eigentlich hätte die Beisetzung ja schon am 20. August stattfinden sollen, aber der Trauerzug von Wien nach Prag verspätete sich um einen Tag ….

Heutzutage regen sich immer wieder Menschen darüber auf, wenn eine Beisetzung erst erfolgt, nachdem alle Familienmitglieder gemütlich aus dem Urlaub zurück sind. Liebe Leute, wichtig ist, was vor dem Tod eines Menschen war, ob dann die Beerdigung nach einer, zwei oder mehreren Wochen stattfindet, ist zweitrangig. Zu lange zuzuwarten ist aber oft auch belastend für Angehörige. Mein Tipp: Lasst euch soviel Zeit wie nötig für die Vorbereitungen und die Organisation, aber plant die Beisetzung dann doch so bald wie möglich und zögert sie nicht unnötig lange hinaus. 

Quellen:

Gemeindesanitätsdienstgesetz Tirol: II. Hauptstück, Leichen- und Bestattungswesen §28 ff. (LGBl. Nr. 6/1961, LGBI. Nr 13/2018)

Pálffy, Géza: Kaiserbegräbnisse in der Habsburgermonarchie – Königskrönungen in Ungarn. Ungarische Herrschaftssymbole in der Herrschaftsrepräsentation der Habsburger im 16. Jahrhundert, In: Frühneuzeit-Info 19, 2008, S. 41-66

Foto: Das Castrum doloris 1645 für Willems van Oranje in der Nieuwe Kerk, Delft (Porträt von Dirck van Delen, Rijksmuseum Amsterdam), Quelle: Wikipedia, gemeinfrei

 

 

 

Die I. Neumair Bestattung und mehr GmbH ist Ihr Tiroler Ansprechpartner für traditionelle Bestattungen und moderne Verstorbenenversorgung (Thanatopraxie), Trauerfeier- lichkeiten, Trauerbegleitung und Seminare mit Sitz in Innsbruck.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.