Todesfall zuhause – Was tun?

Verstirbt ein Mensch im Rahmen eines Notarzt-Einsatzes, dann leiten die Einsatzkräfte vor Ort die ersten Schritte ein. Wird ein Patient zu Hause von Pflegekräften betreut, dann wissen diese, wer im Todesfall zu verständigen ist. Wenn Angehörige mit einem Verstorbenen zuhause alleine sind, dann sind diese allerdings häufig im Ausnahmezustand. Was also ist zu tun? 

Wenn Sie sehr aufgewühlt sind, überlegen Sie, wen sie verständigen können, dass Sie nicht ganz alleine sind: Das können Familienmitglieder sein oder Nachbarn. Sie können auch das Kriseninterventionsteam rufen: Das KIT kann rund um die Uhr über die Leitstelle Tirol unter der Telefonnummer 14 8 44 angefordert werden.

Versuchen Sie ruhiger zu werden: Gehen Sie in einen anderen Raum, um sich ein wenig zu distanzieren, setzen Sie sich hin und atmen Sie einige Male tief ein und wieder aus bis Sie ruhiger werden. Langsames Ein- und Ausatmen hilft wirklich gut! Warten Sie auf die Unterstützung, die Sie gerufen haben.

Es kann natürlich auch sein, dass Sie gar nicht so sehr aufgewühlt sind, weil der Todesfall nicht unerwartet eingetreten ist oder weil Sie ein Mensch sind, den nichts so leicht aus dem Konzept bringt. Ja, so coole Socken gibt es tatsächlich! Wenn Sie eine solche sind, dann schaffen Sie das, was jetzt zu tun ist, natürlich auch im Alleingang. Sie müssen aber auch nicht stark sein, auch als coole Socke ist vieles im Leben oft leichter, wenn man nicht alleine ist 😉

Verändern Sie vorerst nichts am Verstorbenen: Bewegen Sie den Verstorbenen nicht, verändern Sie auch nicht seine Lage. Bitte waschen Sie die verstorbene Person nicht und kleiden Sie sie auch nicht an. Veränderungen am Verstorbenen dürfen erst nach der Totenbeschau vorgenommen werden!

Verständigen Sie bitte die für die amtliche Totenbeschau zuständige Stelle:

  • Für Todesfälle außerhalb von Krankenanstalten ist in Innsbruck Stadt das Stadtphysikat/Gesundheitsamt zuständig. Sie erreichen das Gesundheitsamt zwischen 7:30 und 17:00 Uhr direkt unter der Telefonnummer  0 512 5360 1156. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Landeswarnzentrale unter 0512 508 2270. Die Landeswarnzentrale verständigt den diensthabenden Amtsarzt und schickt diesen im Rahmen von 12 Stunden zu Ihnen.
  • In den ländlichen Gemeinden ist der Sprengelarzt für die Totenbeschau zuständig: Welcher Arzt gerade Sprengeldienst hat, erfahren Sie am Gemeindeamt, beim ortsansässigen Hausarzt oder beim örtlichen Polizeirevier.

Gut zu wissen: Der Totenbeschauer kommt in der Regel nicht sofort. Er muss einige Stunden abwarten, denn erst frühestens drei Stunden nach Eintritt des Todes treten die sicheren Todeszeichen auf. Der Totenbeschauer sollte seinen Möglichkeiten entsprechend die Beschau aber im Rahmen von zwölf Stunden durchführen. Stirbt ein Mensch am späteren Abend, kann es also durchaus sein, dass die Totenbeschau erst am Morgen des nächsten Tages stattfindet. Sie müssen diese Zeit nicht beim Verstorbenen bleiben, wenn Sie das nicht möchten. Sie können diese Zeit aber beim Verstorbenen verbringen und nützen, um zu realisieren, was geschehen ist und sich zu verabschieden.

Ist der Sterbefall plötzlich und unerwartet aufgetreten, ist es völlig normal, dass auch die Polizei hinzugezogen wird. Sie sind deshalb nicht gleich verdächtig, aber selbstverständlich muss bei jedem Todesfall grundsätzlich ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden.

Nach der Totenbeschau wird der Totenbeschauer den Verstorbenen entweder zur „Verbringung der Leiche“ oder zur Bestattung frei geben. Hierfür wird ein entsprechendes Formular ausgefüllt, das die Angehörigen dem Bestatter aushändigen müssen. Sobald das Formular ausgestellt ist, können Sie ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens mit der Abholung der verstorbenen Person beauftragen.

Ist die Todesursache unklar, beauftragt der Sprengelarzt oder die Polizei ein Bestattungsinstitut mit der Verbringung des Verstorbenen zur Untersuchung auf das Institut für Gerichtsmedizin, wo die Todesursache durch eine Obduktion ermittelt wird.

Wenn die Totenbeschau ergibt, dass keine Obduktion mehr stattfinden muss, können Angehörige den Verstorbenen nun ankleiden, wenn sie das möchten. Wenn Sie unsicher sind, dann können Sie das Ankleiden auch gerne mit dem Bestattungspersonal gemeinsam machen oder Sie geben uns die Kleidung mit und wir kleiden im Institut an. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Pflegezustand des Verstorbenen eine hygienische Versorgung nahelegt. Dann bringen wir die verstorbene Person zu uns, waschen und versorgen sie und kleiden sie dann an.

Die nächsten Schritte ergeben sich dann von selbst: Sie machen einen Termin mit dem Bestattungspersonal aus, bei dem alles weitere besprochen und organsiert wird. Tipp: Machen Sie diesen Termin nicht gleich unmittelbar am ersten Tag aus, das ist viel zu stressig! Angehörige sind am ersten Tag auch meist ziemlich „durch den Wind“ und können nicht klar denken oder haben Schwierigkeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das ist ganz normal. Gehen Sie ruhig vom Gas runter und machen Sie schön langsam Schritt für Schritt!

Alles Liebe, Christine Pernlochner und ihr Team von Bestattung und mehr I. Neumair

Foto: Chirag K. www.unsplash.com

Die I. Neumair Bestattung und mehr GmbH ist Ihr Tiroler Ansprechpartner für traditionelle Bestattungen und moderne Verstorbenenversorgung (Thanatopraxie), Trauerfeier- lichkeiten, Trauerbegleitung und Seminare mit Sitz in Innsbruck.

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