Bestatter ABC – U wie Unterwäsche

Bestatter ABC – U wie Unterwäsche

U wie Unterwäsche? Ernsthaft!? Gibt es nicht wichtigere Themen fürs Bestatter-ABC wie zum Beispiel „U wie Urnenbeisetzung“?! Das stimmt natürlich, aber das Thema „Urnenbeisetzung“ kam in den Beiträgen "A wie Aschenkapsel" und "Urne zuhause" vor: 

Warum wir Verstorbene ankleiden – und warum auch die Unterwäsche zählt

Ein Thema, das im Trauerfall oft unterschätzt wird, ist die Kleidung. Wenn wir Angehörige bitten, Kleidung für den Verstorbenen auszusuchen, erleben wir oft ein Phänomen: An Hose, Rock, Hemd oder Bluse wird gedacht – doch die Unterwäsche wird häufig vergessen.

Es scheint fast so, als würde das Ankleiden eines Verstorbenen für viele Menschen zu einer rein „oberflächlichen“ Angelegenheit werden. Warum brauchen wir Unterhose, Unterhemd, BH oder Strümpfe, wenn der Körper doch nur noch im Sarg liegt?

„Warum nicht einfach nackt?“ – Eine Kinderfrage

Letzte Woche erreichte mich eine E-Mail einer Mutter, die genau diesen Gedanken aufgriff:

„Mein achtjähriger Sohn würde gerne wissen, warum Menschen in Klamotten beerdigt werden und nicht nackt. Er sagt, das sei doch völlig egal, besonders wenn sie eingeäschert werden. Ich finde, er hat recht – wobei ein Nackter im offenen Sarg wahrscheinlich seltsam wäre …“

Ganz ehrlich: Der Achtjährige hat vollkommen recht. Rein pragmatisch betrachtet ist es nicht nötig, Verstorbene anzuziehen. Sie spüren die Kälte nicht mehr, sie benötigen keinen Schutz vor Blicken und sie haben kein Schamgefühl mehr.

Auch ökologisch wäre es ohne Kleidung besser. Es gibt sogar Bestattungsformen, die genau darauf setzen. Bei der sogenannten „Reerdigung“ – einem Kompostierungsverfahren, das in den USA und mittlerweile auch in Teilen Deutschlands praktiziert wird – darf der Verstorbene gar nichts tragen. Er wird nackt in ein Leinenlaken gewickelt und in Grünschnitt gebettet, damit sich der Körper innerhalb weniger Wochen zu Humus verwandelt.

Individualität bis zum Schluss

Wenn es der ausdrückliche Wunsch eines Menschen ist, nackt oder nur in ein Leintuch gehüllt bestattet zu werden, ist das auch im klassischen Sarg kein Problem.

Ich erinnere mich an einen älteren Herrn, einen leidenschaftlichen FKK-Anhänger. Er verstarb im September, war noch nahtlos braun gebrannt und wollte unbedingt ohne Kleidung seine letzte Reise antreten. Wir haben ihn so gebettet, wie er es sich gewünscht hatte. Beim Abschied am offenen Sarg deckten wir seinen Körper bis zu den Schultern mit einem weißen Laken zu. Es war stimmig, weil es sein Weg war.

Warum wir es trotzdem meistens tun hat einen psychologischen Grund

Warum halten wir also am Ritual des Ankleidens fest? Warum bestehen wir sogar auf die Unterwäsche?

Dahinter steckt ein tiefer ethisch-psychologischer Grund. Rein rechtlich und biologisch betrachtet, findet bei einer Bestattung eine Art „Entsorgung“ statt. Ein Körper, der vergeht, muss aus hygienischen Gründen bestattet werden. In der Philosophie spricht man hier vom „ontologischen Absturz“: Der Status wandelt sich radikal von einer Person zu einer Sache.

Mit diesem Gedanken können wir als Hinterbliebene nur schwer umgehen. Wir wollen unseren geliebten Menschen nicht wie ein Objekt behandeln, das man einfach wegwirft.

Hier helfen uns Rituale:

  • Das Aussuchen der Lieblingskleidung.
  • Das sorgfältige Ankleiden (inklusive der Unterwäsche, die zur Würde eines Menschen einfach dazugehört).
  • Sargbeigaben: Persönliche Gegenstände, die wir dem Verstorbenen mitgeben

Durch diese Handlungen erheben wir den Verstorbenen symbolisch wieder vom „Sachstatus“ in den „Personenstatus“. Wir behandeln ihn bis zum letzten Moment mit der Achtung, die wir ihm zu Lebzeiten geschenkt haben. Es ist nicht für den Toten nötig – aber es ist unglaublich hilfreich für uns Lebende, um den Abschied respektvoll zu gestalten.

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Foto: www.unsolash.com / Andreea Popa

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Weiterführende Links:

A wie Aschenkapsel“

https://www.neumair.rip/ueber-uns/bestatter-abc/bestatter-abc-a-wie-aschenkapsel

„Urne zuhause“

https://www.neumair.rip/ueber-uns/aktuelles/urne-zuhause-gesetzesnovelle-in-kraft

 

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