Vorsorge
Vorsorgemöglichkeiten für den Fall des eigenen Todes
Eine Bestattungsvorsorge dient einerseits zur Entlastung von Angehörigen im Todesfall, andererseits empfinden viele Menschen auch Erleichterung im Zuge der Beschäftigung mit dem eigenen Ableben. Befriedigung verschaffen auch Maßnahmen, die jemand trifft, um Angehörige vor unangenehmen finanziellen Überraschungen im Falle des eigenen Ablebens zu bewahren. Tatsächlich ist immer wieder festzustellen, dass die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod auch angstmindernd sein kann.
Auf vielfachem Wunsch erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie für den Fall des eigenen Todes Vorsorge treffen können:
Möglichkeit 1
Sie können bereits zu Lebzeiten Ihre eigenen Wünsche und ggf. auch allfällig zu erwartende Bestattungskosten bei uns deponieren. Hierzu schließen wir mit Ihnen einen Vorsorgevertrag ab.
Möglichkeit 2
Alternativ hierzu können Sie auch einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherung wie z.B. dem Wiener Verein abschließen.
Möglichkeit 3
Manche Menschen ziehen es vor, Ihre Wünsche schriftlich bei einer Vertrauensperson oder einem Notar ihrer Wahl zu hinterlegen.
In diese Wünsche können Sie die auch die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung), den Ablauf der Trauerfeier (kirchlich oder weltlich), die Formulierung des Partentextes und andere Details Ihrer Verabschiedung aufnehmen. Sie tragen konstruktiv zur Bestattungsvorsorge bei, indem Sie Ihren Angehörigen im Falle Ihres eigenen Ablebens bereits zu Lebzeiten viele Entscheidungen abnehmen.
Wir empfehlen hierbei nicht, Ihre persönlichen Wünsche mit Ihrem Testament zu kombinieren. Der Grund liegt in dem Umstand, dass Testamente üblicherweise erst geraume Zeit nach der Bestattung verlesen werden.
Grundsätzlich raten wir dazu, persönlichen Wünsche schriftlich niederzulegen. Bewahren Sie Ihre persönlichen Wünsche gemeinsam bei jenen Dokumenten auf, die im Falle Ihres Ablebens benötigt werden. Sinnvoll ist die Aufbewahrung Ihrer persönlichen Wünsche gemeinsam mit Ihrer Geburtsurkunde, Ihres Staatsbürgerschaftsnachweises sowie Ihrer Heiratsurkunde bzw. Ihres Scheidungsdekrets. Alternativ verwahren Sie Ihre persönlichen Wünsche gemeinsam mit einer allfälligen Patientenverfügung auf.
Wir stellen fest, dass immer mehr Menschen sich bereits zu Lebzeiten mit ihren Trauerfeierlichekeiten auseinandersetzen. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, um sich mit einem unserer MitarbeiterInnen zu einem Gespräch zu treffen und die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier zu erörtern.