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Unterstützung bei Behördenwegen, Koordinations- und Organisationsarbeiten
Gerne unterstützen wir Sie bei einem Sterbefall in Ihrer Familie. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie und begleiten Sie. Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Gesprächstermin, damit wir uns in Ruhe um Ihre Belange annehmen können.
Im Rahmen unserer Arbeit kümmern wir uns selbstverständlich um die meisten bürokratischen Wege, sodass Sie sich auf Wesentliches konzentrieren können und Ruhe finden. Dennoch benötigen wir hierfür folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen.
Dokumente
Wir übernehmen für Sie die Beurkundung an das Standesamt. Vom Verstorbenen benötigen wir hierzu folgende Dokumente:
- die Geburtsurkunde
- den Staatsbürgerschaftsnachweis oder Pass
- die Heiratsurkunde bzw. das Scheidungsdekret
- für nichtösterreichische Staatsbürger: den Reisepass
- die Verleihungsurkunde für den Nachweis von Akademischen Graden
- die Versicherungspolizze im Falle einer Bestattungskosten-Versicherung
Trauerdruck
Bitte lassen Sie uns ein Foto des Verstorbenen für die Gestaltung von Parten oder Sterbebildern zukommen. Dies betrifft auch eine allfällige Veröffentlichung einer Todesanzeige in der Tageszeitung. Dienlich sind Portraitfotos oder Schnappschüsse vom Verstorbenen, die ihn Alltagssituationen zeigen. Übermitteln Sie uns ggf. auch Fotos, die für Sie mit besonderen Erinnerungen verbunden sind.
Kleidung für den Verstorbenen
Sie können Ihren Angehörigen im Hinblick auf die Beerdigung oder Einäscherung persönliche Kleidungsgegenstände bzw. Lieblingskleidungsstücke zukommen lassen. Im Gegensatz zu früher herrschen heute keine strengen Kleidervorschriften vor.
Bitte achten Sie darauf, dass Kleidungsstücke nicht zu eng sein sollen. Denken Sie hierbei auch an die Beistellung von Unterwäsche, Socken oder Strümpfen. Schuhwerk ist nicht zwingend erforderlich. Im Falle einer vorangegangenen Obduktion empfehlen wir für Verstorbene hochgeschlossene und langärmelige Oberbekleidung.
Wir versorgen Sie im Zuge Ihres Erstbesuchs bei uns mit allen notwendigen Daten und besprechen in Ruhe die weiteren Vorgangsweisen. Gerne können Sie Dokumente, Fotos und Bekleidung zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Weitere behördliche Erledigungen
Alle Dokumente, die Sie uns zukommen lassen, werden von uns das Standesamt übermittelt, welches die Sterbeurkunde ausstellt. Sie erhalten in weiterer Folge die Sterbeurkunde von uns.
Die Sterbeurkunde bzw. deren Kopie ist jenen Stellen zu übermitteln, bei denen der Verstorbene zur Lebzeiten Verträge innegehabt hat. Sterbeurkunden sind auch unerlässlich, um bestehende Vertragsverhältnisse auf andere Personen zu übertragen.
Dies betrifft unter anderem:
- Mietvertrag
- Strom- bzw. Gasliefervertrag
- Bauspar- und Versicherungsverträge (auch KFZ)
- Telefon- bzw. Handyverträge, GIS (Rundfunk/Fernsehen)
- Abonnements von Zeitungen/Zeitschriften
Die Vorlage einer Sterbeurkunde ist auch dann notwendig, um Gewerbeberechtigungen, einen eventuell vorhandenen Waffenpass und Dauerberechtigungen stilllegen zu lassen. Einträge im Firmenbuch müssen im Todesfall gelöscht werden.
Ausweise und Urkunden können im Besitz des Verlassenschaftsverwalters bleiben. Behörden werden hingegen bei Zulassungen durch den Verlassenschaftskurator informiert.
Verlassenschaft
Eine Erbschaft darf nach einem Todesfall von niemandem ohne Ermächtigung in Besitz genommen werden. Das gesetzliche Verfahren zur Verlassenschaft ist auf Basis des österreichischen Erbrechts geregelt. Vermögenswerte gehen erst dann an berechtigte Personen über, wenn das Verlassenschaftsverfahren mit einem Einantwortungsbeschluss (auch Einantwortung genannt) beendet ist.
Das zuständige Verlassenschaftsgericht wird im Todesfall automatisch vom Standesamt verständigt. Es kommt automatisch zur Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens. Vom Verlassenschaftsgericht wird umgehend ein Notar mit der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens bestellt.
Der betreffende Notar wird sich bei Ihnen von selbst melden. Der Zeitraum bis zur Kontaktaufnahme mit Ihnen kann mitunter mehrere Wochen betragen. Bei offenen Fragen oder im Fall von Eile informieren wir Sie gerne über Zuständigkeiten in Ihrem Sterbefall. Sie können dann Ihrerseits Kontakt mit dem zuständigen Notariat aufnehmen.